Richtlinien

Allgemeine Richtlinien der Koch GmbH und Co. KG

Richtlinie zu Vermeidung global oder national bedeutender Standorte

Definition und Identifikation von Konfliktgebieten

Gebiete mit potenziellen Landnutzungskonflikten sind Gebiete, in denen die geplante
Nutzung der Landressourcen zu Spannungen oder Konflikten zwischen verschiedenen
Interessengruppen führen kann. Solche Gebiete werden anhand anerkannter
Rahmenbedingungen und Kriterien identifiziert, einschließlich:

  1. Indigene Territorien und Gebiete:
    Land, das von indigenen Völkern traditionell bewohnt oder genutzt wird, und Gebiete,
    die kulturell oder spirituell bedeutsam sind.
  2. Schutzgebiete und Naturschutzgebiete:
    Nationalparks, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und andere geschützte Gebiete
    gemäß nationalem und internationalem Recht.
  3. Gemeinschaftsland:
    Land, das von lokalen Gemeinschaften kollektiv genutzt wird und für deren
    Lebensunterhalt und kulturelle Praktiken von wesentlicher Bedeutung ist.
  4. Agrarflächen:
    Gebiete, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und in denen Veränderungen
    der Landnutzung die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung beeinträchtigen könnten.
  5. Ökologische Hotspots:
    Gebiete mit hohem ökologischem Wert, einschließlich Feuchtgebiete, Wälder mit hohem
    Kohlenstoffgehalt und andere empfindliche Ökosysteme.

Rahmenbedingungen

Unsere Definition und Identifikation von Konfliktgebieten folgen anerkannten
internationalen Rahmenbedingungen und Standards, einschließlich:

  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen Nr. 169
  • Konvention über die biologische Vielfalt (CBD)
  • Freiwillige Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-, Fischerei-
    und Waldnutzungsrechten im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit (VGGT)

Verbot von Betriebsaktivitäten

In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie verpflichten wir uns, keine Betriebsaktivitäten
in identifizierten Konfliktgebieten durchzuführen. Dies umfasst:

  • Exploration und Extraktion von Rohstoffen
  • Errichtung von Infrastrukturen oder Industriebauten
  • Großflächige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Projekte
  • Andere Aktivitäten, die die Landnutzung und -rechte der lokalen Gemeinschaften
    und Ökosysteme beeinträchtigen könnten

Konsultation und Beteiligung der Gemeinschaften

Vor jeder Landnutzungsentscheidung führen wir umfassende Konsultationen mit allen
betroffenen Gemeinschaften und Interessengruppen durch. Dies geschieht in
Übereinstimmung mit dem Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung
(FPIC). Wir stellen sicher, dass die Stimmen und Bedenken der lokalen Bevölkerung gehört
und berücksichtigt werden.

Mit dieser Richtlinie bekräftigen wir unser Engagement für verantwortungsbewusste
Landnutzung und die Achtung der Rechte und Interessen aller betroffenen Gemeinschaften
und Umweltbereiche. Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil unserer
Unternehmensstrategie und steht im Einklang mit unserem Ziel, nachhaltige und ethische
Geschäftspraktiken zu fördern.

Richtlinie zur Wassernutzung und Umweltverträglichkeit

Richtlinie zum Umgang mit Wasser

Wasser, unser wichtigstes Gut und Ressource. Ein Zugang zu sauberem Trinkwasser ist nicht
nur ein Menschrecht, sondern überlebenswichtig für Mensch, Tier und Fauna gleichermaßen.
Wasser ermöglicht uns erst ein wirtschaftliches Handeln, Arbeiten und eine positive
wirtschaftliche Entwicklung.

Wasser bietet uns erst die Möglichkeit unseres Tuns und gibt die Grundlage für unseren
Lebensraum, den der verschiedensten Tier- und Pflanzenarten und ein Garant für den Erhalt
der Biodiversität.

Verschmutzungen oder immenser Verbrauch kann zu sich ändernden Verfügbarkeiten führen.
Fehlendes Wasser stellt uns vor lokale Herausforderungen und Verteilungsproblemen.
Eine Wasserknappheit kann zu Engpässen in der Lieferfähigkeit und Produktion, steigenden
Kosten und im Extremfall zum Ausfall der Produktion führen.

Aus diesen Gründen ist sich die KOCH GmbH & Co. KG bewusst, dass das Wasser die
wichtigste Ressource in ihrem Umfeld, ihrem Lebenslauf, aber auch in deren
Wertschöpfungs- und Lieferkette von größter Bedeutung ist.

Ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen ist die unabdingbare Basis für einen
positiven, ökologischen Umgang damit und senkt auch die unternehmerischen Risiken.

Wasser ist eine nur lokal verfügbare Ressource bei der ihre Verfügbarkeit von vielen
Faktoren und lokalen Bedingungen abhängt. In unserem Kieswerk wird das Wasser für die
Herstellung unserer Produkte Kiesklassierung, sowie zur Reinigung unserer Anlagen
verwendet. Überschusswasser wird nach entsprechender Reinigung vollständig als
Recyclingwasser im Produktionsprozess verwendet. Hofflächen- und Dachwasser versuchen
wir zu sammeln und leiten auch dieses dem Produktionsprozess zu um die natürlichen
Ressourcen zu schonen.

Diese Abläufe und Vorgehensweisen bringen uns eine hohe Wiederverwendungsrate in unseren
Produktionsprozessen und führen somit zu einer hohen Wassereinsparung und zur Schonung
der Wasserressourcen.

Richtlinie zur Biodiversität

Diese Biodiversitätsrichtlinie hat zum Ziel, die Auswirkungen des Betriebs eines Kieswerks
auf die lokale Biodiversität zu minimieren und nachhaltige Praktiken zu fördern. Dabei
sollen Lebensräume erhalten, wiederhergestellt oder neu geschaffen werden, um Flora und
Fauna zu schützen und zu fördern.

1. Grundsätze

  1. Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung:
    Der Betrieb des Kieswerks erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Prinzipien
    und Nachhaltigkeit.
  2. Schutz der Biodiversität:
    Alle Aktivitäten sollen darauf ausgerichtet sein, die biologische Vielfalt zu
    erhalten und zu fördern.
  3. Integration in die Landschaft:
    Das Kieswerk wird so gestaltet, dass es sich harmonisch in die umliegende Landschaft
    einfügt.

2. Planung und Management

  1. Standortbewertung:
    Vor Beginn der Arbeiten wird eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
    durchgeführt, um den aktuellen Zustand der Biodiversität zu bewerten und mögliche
    Auswirkungen zu identifizieren.
  2. Biodiversitätsmanagementplan:
    Ein detaillierter Managementplan wird erstellt, der Maßnahmen zur Erhaltung und
    Förderung der Biodiversität enthält. Dieser Plan wird regelmäßig überprüft und
    aktualisiert.

3. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität

  1. Habitat-Erhaltung und -Schaffung:

    • Erhaltung bestehender natürlicher Lebensräume innerhalb und um das Kieswerk herum.
    • Schaffung neuer Lebensräume, z.B. durch Anlegen von Teichen, Feuchtgebieten
      oder Blühstreifen.
    • Renaturierung abgebauter Flächen nach Beendigung der Gewinnungsarbeiten.
  2. Pflanzen- und Tierarten:

    • Verwendung einheimischer Pflanzenarten bei Bepflanzungs- und
      Renaturierungsmaßnahmen.
    • Förderung gefährdeter und geschützter Arten durch gezielte Maßnahmen,
      z.B. Anbringung von Nistkästen oder Schaffung von Rückzugsorten.
  3. Kontrolle invasiver Arten:

    • Regelmäßige Überwachung und Bekämpfung invasiver Pflanzen- und Tierarten,
      um die einheimische Biodiversität zu schützen.

4. Überwachung und Berichterstattung

  1. Monitoring:

    • Regelmäßige Überwachung der Biodiversität durch Fachpersonal, um die
      Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
    • Dokumentation von Veränderungen und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
  2. Berichterstattung:

    • Jährliche Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und deren
      Ergebnisse an die zuständigen Behörden und interessierte Öffentlichkeit.
    • Transparente Kommunikation der Fortschritte und Herausforderungen.

5. Mitarbeiterschulung und -beteiligung

  1. Schulung:

    • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Umwelt- und
      Naturschutzmaßnahmen sowie die Bedeutung der Biodiversität.
    • Sensibilisierung für die spezifischen Anforderungen und Maßnahmen zur
      Förderung der Biodiversität.
  2. Beteiligung:

    • Einbindung der Mitarbeiter in die Umsetzung der Biodiversitätsmaßnahmen,
      z.B. durch Teilnahme an Pflanzaktionen oder Monitoring-Programmen.

6. Zusammenarbeit mit Interessengruppen

  1. Kooperation:

    • Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen, Behörden und Wissenschaftlern
      zur Verbesserung der Biodiversitätsmaßnahmen.
    • Einbindung der lokalen Gemeinschaft durch Informationsveranstaltungen und
      gemeinsame Projekte zur Förderung der Biodiversität.
  2. Forschung und Entwicklung:

    • Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zur Verbesserung
      der Biodiversität im Kontext des Kieswerks.

7. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist verbindlich für alle
Mitarbeiter und Partner des Kieswerks. Die Umsetzung der Richtlinie wird regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen
und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Unternehmensverpflichtung zu Menschenrechtsrichtlinien und -prozessen: Eine Mitteilung der Unternehmensleitung

Als Unternehmensleitung möchten wir Ihnen versichern, dass unser Unternehmen Richtlinien
und Prozesse entsprechend unserer Größe und den Umständen implementiert hat. Wir sind uns
unserer Verantwortung bewusst, die Menschenrechte zu achten, und haben uns öffentlich dazu
verpflichtet, den OECD-Leitsätzen oder den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte zu folgen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben wir einen Prozess zur Durchführung von
Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte etabliert. Dieser Prozess zielt darauf ab,
Auswirkungen auf Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern, zu mildern und darüber
Rechenschaft abzulegen, wie wir mit unseren Auswirkungen auf Menschenrechte umgehen.
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeiten
keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben.

Des Weiteren haben wir Prozesse implementiert, die es ermöglichen, nachteilige Auswirkungen
auf Menschenrechte, die durch unser Unternehmen verursacht oder zu denen wir beitragen,
zu beheben. Wir erkennen an, dass es wichtig ist, nicht nur potenzielle Risiken zu
identifizieren, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu mindern und zur
Lösung von Problemen beizutragen, wenn sie auftreten.

Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen nicht nur unsere Verpflichtungen
gegenüber den Menschenrechten erfüllen, sondern auch dazu beitragen, eine ethische und
verantwortungsbewusste Unternehmenskultur zu fördern. Wir sind bestrebt, kontinuierlich
zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Geschäftspraktiken im Einklang mit den
höchsten Standards für Menschenrechte stehen